01
Januar
2012
GAV auch bei weniger als 6 Mitarbeitern
Per 1. Januar 2012 tritt die erleichterte Allgemeinverbindlichkeit des Gesamtarbeitsvertrages für die Reinigungsbranche in Kraft. Das heisst, dass ab diesem Zeitpunkt einzelne Bestimmungen des GAV auch für Reinigungsunternehmen mit weniger als sechs Mitarbeitenden in der Deutschschweiz gelten.
Unter den folgenden Links können Sie sich über die Bestimmungen, welche ab dem 01.01.2012 für sämtliche Reinigungsunternehmen mit Mitarbeitenden in der Deutschschweiz gelten, informieren.